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Das Bittgebet nach der rituellen Gebetswaschung gemäß der Sunnah.
ʿUmar, Allāhs Wohlgefallen auf ihm, überliefert, dass der Prophet, Allāhs Segen und Frieden auf ihm, sagte: „Niemand von euch vollzieht die vollständige Gebetswaschung und sagt daraufhin:
أَشْهَدُ أَنَّ لاَ إِلهَ أَلاَّ اللّهُ , وَأَنَّ مُحمَّداً عَبْدُ اللّهِ وَرَسُولُهُ
»Ašhadu al-lā ilāha illa-llāh, wa anna Muḥammadan ʿabdu-llāhi wa rasūluh: Ich bezeuge, dass es keine Gottheit außer Allāh gibt, und dass Muḥammad der Diener Allāhs und Sein Gesandter ist«, außer dass ihm alle acht Tore des Paradieses geöffnet werden, damit er von jedem Tor, das ihm gefällt, eintreten kann.“ (Muslim, Nr. 234).
Desweiteren wurde in dem von Abū Saʿīd, Allāhs Wohlgefallen auf ihm, überlieferten Ḥadīṯ erwähnt, dass der Prophet, Allāhs Segen und Frieden auf ihm, sagte: „Wer auch immer die rituelle Gebetswaschung vollzieht und sagt:
سُبْحَانَكَ اللَّهُمَّ وَبِحَمْدِكَ, أَشْهَدُ أَنْ لا إِلَهَ إلاَّ أَنْتَ, أَسْتَغْفِرُكَ وأَتُوبُ إلَيْكَ
»Subḥānaka-llāhumma wa biḥamdika, ašhadu al-la ilāha illa anta, astaġfiruka wa atūbu ilayk: Gepriesen seist Du, o Allāh, und Lob gebührt Dir. Ich bezeuge, dass es außer Dir keine Gottheit gibt. Ich bitte Dich um Vergebung und ich kehre reumütig zu Dir zurück«, dem werden diesen (seinen Worten) von Allāh ein Siegel aufgedrückt und sie werden bis unter den Thron erhoben, und das Siegel wird bis zum Tag der Auferstehung nicht gebrochen werden.“ (An-Nasāʾī, Taten des Tages und der Nacht, S. 147; Al-Ḥākim, 752/1). Ibn Ḥağar, möge Allāh mit ihm barmherzig sein, befand ihn für authentisch. (s. Natāˈiğu-l-Afkār, 246/1). Ibn Ḥağar erklärte, dass dieser Bericht zwar nicht in marfūʿ-Form, wohl aber in mauqūf-Form zu uns gelangte. Dies schadet jedoch nicht der Einstufung der Überlieferung, weil sie der Zuverlässigkeit einer Überlieferung in marfūʿ-Form entspricht, da die Worte des Prophetengefährten nicht seiner eigenen Meinung entspringen können.