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brightness_1 Jeden Körperteil dreimal waschen.

Einmaliges Waschen ist Pflicht, während das zweite und dritte Mal Sunnah ist, und insgesamt sollten die Körperteile nicht mehr als dreimal gewaschen werden.

Dies wird durch folgende Überlieferungen belegt:

Von Ibn ʿAbbās, möge Allāh mit ihnen beiden zufrieden sein, ist folgende Überlieferung: „Der Prophet, Allāhs Segen und Frieden auf ihm, wusch jeden Körperteil nur einmal.“ (Al-Buḫāriyy, Nr. 157). Ferner verzeichnete Al-Buḫāriyy auch folgenden Bericht von ʿAbdu-llāh Bin Zayd, Allāhs Wohlgefallen auf ihm: „Der Prophet, Allāhs Segen und Frieden auf ihm, wusch jeden Körperteil zweimal.“ (Al-Buḫāriyy, Nr. 158). Es wurde auch in den Ṣaḥīḥayn von ʿUṯmān, Allāhs Wohlgefallen auf ihm, Folgendes berichtet: „Der Prophet, Allāhs Segen und Frieden auf ihm, wusch jeden Körperteil dreimal.“ (Al-Buḫāriyy, Nr. 159). Dementsprechend ist es am besten, diese unterschiedlichen Optionen im Hinblick auf die Anzahl der Wiederholungen bei verschiedenen Gelegenheiten zu praktizieren. Anders ausgedrückt: Die Körperteile können entweder einmal, zweimal oder aber dreimal gewaschen werden. Außerdem ist es möglich, das Gesicht dreimal, die Hände zweimal und die Füße einmal zu waschen, wie es in einem anderen Ḥadīṯ von ʿAbdu-llāh Bin Zayd, Allāhs Wohlgefallen auf ihm, steht. (Al-Buḫāriyy, Nr. 185; Muslim, Nr. 235; s. Zādu-l-Maʿād, 192/1). Die Gewohnheit des Propheten war jedoch meistens, sich um die beste Umsetzung zu bemühen, was darin besteht, jeden Körperteil dreimal zu waschen.

 

brightness_1 Das Bittgebet nach der rituellen Gebetswaschung gemäß der Sunnah.

ʿUmar, Allāhs Wohlgefallen auf ihm, überliefert, dass der Prophet, Allāhs Segen und Frieden auf ihm, sagte: „Niemand von euch vollzieht die vollständige Gebetswaschung und sagt daraufhin:

أَشْهَدُ أَنَّ لاَ إِلهَ أَلاَّ اللّهُ , وَأَنَّ مُحمَّداً عَبْدُ اللّهِ وَرَسُولُهُ

»Ašhadu al-lā ilāha illa-llāh, wa anna Muḥammadan ʿabdu-llāhi wa rasūluh: Ich bezeuge, dass es keine Gottheit außer Allāh gibt, und dass Muḥammad der Diener Allāhs und Sein Gesandter ist«, außer dass ihm alle acht Tore des Paradieses geöffnet werden, damit er von jedem Tor, das ihm gefällt, eintreten kann.“ (Muslim, Nr. 234).

Desweiteren wurde in dem von Abū Saʿīd, Allāhs Wohlgefallen auf ihm, überlieferten Ḥadīṯ erwähnt, dass der Prophet, Allāhs Segen und Frieden auf ihm, sagte: „Wer auch immer die rituelle Gebetswaschung vollzieht und sagt:

سُبْحَانَكَ اللَّهُمَّ وَبِحَمْدِكَ, أَشْهَدُ أَنْ لا إِلَهَ إلاَّ أَنْتَ, أَسْتَغْفِرُكَ وأَتُوبُ إلَيْكَ

»Subḥānaka-llāhumma wa biḥamdika, ašhadu al-la ilāha illa anta, astaġfiruka wa atūbu ilayk: Gepriesen seist Du, o Allāh, und Lob gebührt Dir. Ich bezeuge, dass es außer Dir keine Gottheit gibt. Ich bitte Dich um Vergebung und ich kehre reumütig zu Dir zurück«, dem werden diesen (seinen Worten) von Allāh ein Siegel aufgedrückt und sie werden bis unter den Thron erhoben, und das Siegel wird bis zum Tag der Auferstehung nicht gebrochen werden.“ (An-Nasāʾī, Taten des Tages und der Nacht, S. 147; Al-Ḥākim, 752/1). Ibn Ḥağar, möge Allāh mit ihm barmherzig sein, befand ihn für authentisch. (s. Natāˈiğu-l-Afkār, 246/1). Ibn Ḥağar erklärte, dass dieser Bericht zwar nicht in marfūʿ-Form, wohl aber in mauqūf-Form zu uns gelangte. Dies schadet jedoch nicht der Einstufung der Überlieferung, weil sie der Zuverlässigkeit einer Überlieferung in marfūʿ-Form entspricht, da die Worte des Prophetengefährten nicht seiner eigenen Meinung entspringen können.