Es sollte vor Beginn der rituellen Gebetswaschung oder vor dem Spülen des Mundes verwendet werden. Dies ist die zweite Situation, in der die Verwendung von Siwāk eine Sunnah darstellt. Abū Hurayrah, Allāhs Wohlgefallen auf ihm, berichtet, dass Allāhs Gesandter, Allāhs Segen und Frieden auf ihm, sagte: „Wenn es nicht daran gelegen hätte, dass ich meine Ummah überlaste, hätte ich ihr befohlen, den Siwāk vor jedem rituellen Gebet zu benutzen.“ (Aḥmad, Nr. 9928; Ibn Ḫuzaymah, Nr. 1/73/140; Al-Hākim, Nr. 1/245. Es wurde auch von Al-Buḫāriyy in einer Muʿallaq-Form überliefert.).
Im Ḥadīṯ von ʿĀˈišah, Allāhs Wohlgefallen auf ihr, wird berichtet, dass sie sagte: „Wir pflegten für ihn seinen Siwāk und sein Wasser für die Waschung vorzubereiten. Allāh weckte ihn in der Nacht, wann immer Er wollte. Daraufhin benutzte er den Siwāk, führte die rituelle Gebetswaschung (arab. Wuḍūˈ) durch und verrichtete das Gebet.“ (Muslim, Nr. 746).
Abū Hurayrah, Allāhs Wohlgefallen auf ihm, berichtet, dass der Prophet, Allāhs Segen und Frieden auf ihm, sagte: „Es gibt keine rituelle Gebetswaschung für den, der den Namen Allāhs nicht erwähnt.“ (Aḥmad, Nr. 11371; Abū Dāwūd, Nr. 101; Ibn Māğah, Nr. 397).
ʿUṯmān, Allāhs Wohlgefallen auf ihm, beschrieb die Art und Weise, wie der Prophet, Allāhs Segen und Frieden auf ihm, seine Gebetswaschung durchführte. Er, Allāhs Wohlgefallen auf ihm, sagte: „Der Prophet, Allāhs Segen und Frieden auf ihm, bat um Wasser und wusch dann seine Hände dreimal ...“ Er, Allāhs Wohlgefallen auf ihm, sagte: „Ich sah, wie der Prophet, Allāhs Segen und Frieden auf ihm, seine rituelle Gebetswaschung auf die gleiche Weise durchführte wie die Waschung, die ich gerade durchführe.“ (Al-Buḫāriyy, Nr. 164; Muslim, Nr. 226).
ʿĀ'išah, Allāhs Wohlgefallen auf ihr, erzählte: „Der Prophet, Allāhs Segen und Frieden auf ihm, liebte es mit rechts zu beginnen, wenn er sich die Sandalen anzog, sich kämmte, sich wusch und in all seinen anderen Angelegenheiten.“ (Al-Buḫāriyy, Nr. 168; Muslim, Nr. 268).
ʿUṯmān, Allāhs Wohlgefallen auf ihm, berichtet: „Er, Allāhs Segen und Frieden auf ihm, spülte seinen Mund aus, zog Wasser in die Nase ein und wusch dann sein Gesicht dreimal.“ (Al-Buḫāriyy, Nr. 199; Muslim, Nr. 226). Wenn man sich zuerst das Gesicht wäscht und erst danach Mund und Nase spült, so ist dies erlaubt.
Luqayṭ Bin Ṣabrah, Allāhs Wohlgefallen auf ihm, berichtet, dass der Prophet, Allāhs Segen und Frieden auf ihm, sagte: „Führt die rituelle Gebetswaschung (arab. Wuḍūˈ) einwandfrei durch, und wascht euch zwischen den Fingern und übertreibt beim Einziehen des Wassers in eure Nase, es sei denn, ihr fastet.“ (Aḥmad, Nr. 17846; Abū Dāwūd, Nr. 142. Ibn Ḥağr sagte: „Dieser Ḥadīṯ ist authentisch.“ (s. Al-Iṣābah, 15/9).
ʿAbdu-llāh Bin Zayd, Allāhs Wohlgefallen auf ihm, beschrieb die rituelle Gebetswaschung des Propheten, Allāhs Segen und Frieden auf ihm, mit folgenden Worten: „Er, Allāhs Segen und Frieden auf ihm, steckte seine Hand in das Gefäß und holte sie (mit Wasser) heraus. Mit nur einer Handvoll Wasser spülte er seinen Mund aus, wusch sich seine Nase und schnäuzte sie. Er tat dies dreimal.“ (Al-Buḫāriyy, Nr. 192; Muslim, Nr. 235).
Streiche mit beiden Händen über die Vorderseite des Kopfes bis zur Rückseite und gleich danach von der Rückseite zurück zum Ausgangspunkt, ohne die Hände dabei abzusetzen. Eine Frau tut dasselbe. Sie sollte jedoch nicht über die gesamte Länge ihrer Haare streichen.
Dies wird durch den folgenden Ḥadīṯ belegt:
ʿAbdu-llāh Bin Zayd, Allāhs Wohlgefallen auf ihm, beschrieb die rituelle Gebetswaschung des Propheten, Allāhs Segen und Frieden auf ihm, wie folgt: „Er begann mit der Vorderseite seines Kopfes, fuhr mit beiden (Händen) nach hinten fort und kehrte mit beiden (Händen) zum Ausgangspunkt zurück.“ (Al-Buḫāriyy, Nr. 185; Muslim, Nr. 235).
Einmaliges Waschen ist Pflicht, während das zweite und dritte Mal Sunnah ist, und insgesamt sollten die Körperteile nicht mehr als dreimal gewaschen werden.
Dies wird durch folgende Überlieferungen belegt:
Von Ibn ʿAbbās, möge Allāh mit ihnen beiden zufrieden sein, ist folgende Überlieferung: „Der Prophet, Allāhs Segen und Frieden auf ihm, wusch jeden Körperteil nur einmal.“ (Al-Buḫāriyy, Nr. 157). Ferner verzeichnete Al-Buḫāriyy auch folgenden Bericht von ʿAbdu-llāh Bin Zayd, Allāhs Wohlgefallen auf ihm: „Der Prophet, Allāhs Segen und Frieden auf ihm, wusch jeden Körperteil zweimal.“ (Al-Buḫāriyy, Nr. 158). Es wurde auch in den Ṣaḥīḥayn von ʿUṯmān, Allāhs Wohlgefallen auf ihm, Folgendes berichtet: „Der Prophet, Allāhs Segen und Frieden auf ihm, wusch jeden Körperteil dreimal.“ (Al-Buḫāriyy, Nr. 159). Dementsprechend ist es am besten, diese unterschiedlichen Optionen im Hinblick auf die Anzahl der Wiederholungen bei verschiedenen Gelegenheiten zu praktizieren. Anders ausgedrückt: Die Körperteile können entweder einmal, zweimal oder aber dreimal gewaschen werden. Außerdem ist es möglich, das Gesicht dreimal, die Hände zweimal und die Füße einmal zu waschen, wie es in einem anderen Ḥadīṯ von ʿAbdu-llāh Bin Zayd, Allāhs Wohlgefallen auf ihm, steht. (Al-Buḫāriyy, Nr. 185; Muslim, Nr. 235; s. Zādu-l-Maʿād, 192/1). Die Gewohnheit des Propheten war jedoch meistens, sich um die beste Umsetzung zu bemühen, was darin besteht, jeden Körperteil dreimal zu waschen.
ʿUmar, Allāhs Wohlgefallen auf ihm, überliefert, dass der Prophet, Allāhs Segen und Frieden auf ihm, sagte: „Niemand von euch vollzieht die vollständige Gebetswaschung und sagt daraufhin:
أَشْهَدُ أَنَّ لاَ إِلهَ أَلاَّ اللّهُ , وَأَنَّ مُحمَّداً عَبْدُ اللّهِ وَرَسُولُهُ
»Ašhadu al-lā ilāha illa-llāh, wa anna Muḥammadan ʿabdu-llāhi wa rasūluh: Ich bezeuge, dass es keine Gottheit außer Allāh gibt, und dass Muḥammad der Diener Allāhs und Sein Gesandter ist«, außer dass ihm alle acht Tore des Paradieses geöffnet werden, damit er von jedem Tor, das ihm gefällt, eintreten kann.“ (Muslim, Nr. 234).
Desweiteren wurde in dem von Abū Saʿīd, Allāhs Wohlgefallen auf ihm, überlieferten Ḥadīṯ erwähnt, dass der Prophet, Allāhs Segen und Frieden auf ihm, sagte: „Wer auch immer die rituelle Gebetswaschung vollzieht und sagt:
سُبْحَانَكَ اللَّهُمَّ وَبِحَمْدِكَ, أَشْهَدُ أَنْ لا إِلَهَ إلاَّ أَنْتَ, أَسْتَغْفِرُكَ وأَتُوبُ إلَيْكَ
»Subḥānaka-llāhumma wa biḥamdika, ašhadu al-la ilāha illa anta, astaġfiruka wa atūbu ilayk: Gepriesen seist Du, o Allāh, und Lob gebührt Dir. Ich bezeuge, dass es außer Dir keine Gottheit gibt. Ich bitte Dich um Vergebung und ich kehre reumütig zu Dir zurück«, dem werden diesen (seinen Worten) von Allāh ein Siegel aufgedrückt und sie werden bis unter den Thron erhoben, und das Siegel wird bis zum Tag der Auferstehung nicht gebrochen werden.“ (An-Nasāʾī, Taten des Tages und der Nacht, S. 147; Al-Ḥākim, 752/1). Ibn Ḥağar, möge Allāh mit ihm barmherzig sein, befand ihn für authentisch. (s. Natāˈiğu-l-Afkār, 246/1). Ibn Ḥağar erklärte, dass dieser Bericht zwar nicht in marfūʿ-Form, wohl aber in mauqūf-Form zu uns gelangte. Dies schadet jedoch nicht der Einstufung der Überlieferung, weil sie der Zuverlässigkeit einer Überlieferung in marfūʿ-Form entspricht, da die Worte des Prophetengefährten nicht seiner eigenen Meinung entspringen können.