Wer die Toilette betritt, sollte den Ḏikr sagen, der in den Ḥadīṯ-Sammlungen von Muslim und Al-Buḫāriyy zu finden ist:
Anas, Allāh Wohlgefallen auf ihm, berichtet: „Wann immer der der Gesandte Allāhs, Allāhs Segen und Frieden auf ihm, die Toilette betrat, sagte er:
اللَّهُمَّ إِنِّي أَعُوذُ بِكَ مِنَ الْخُبثِ وَالْخَبَائِثِ
»Allāhumma innī aʿūḏu bika mina-l-Ḫubuṯi wa-l-Ḫabāˈiṯ: O Allāh, ich suche wahrlich Zuflucht bei Dir vor den männlichen und weiblichen Ğinn.« (Al-Buḫāriyy, Nr. 6322; Muslim, Nr. 375).
Das arabische Wort in der Schreibweise »Ḫubuṯ (الخبُث)« bezieht sich auf männliche Teufel. Demnach wären die »Ḫabāˈiṯ« die weiblichen Teufel, vor deren Übel Zuflucht gesucht wird.
Das gleiche Wort in der Schreibweise »Ḫubṯ (الخبْث)« bezeichnet hingegen das Übel. Somit wären die »Ḫabāˈiṯ« in diesem Sinne die widerwärtigen Übeltäter, vor denen man bei Allāh Zuflucht sucht.
Der Ḏikr beim Verlassen der Toilette:
ʿĀ’išah, Allāhs Wohlgefallen auf ihr, erwähnte, dass der Prophet, Allāhs Segen und Frieden auf ihm, es gewohnt war, beim Hinausgehen aus der Toilette zu sagen: غُفْرَانَكَ »Ġufrānak: [Ich bitte Dich um] Deine Vergebung.« (Aḥmad, Nr. 25220; Abū Dāwūd, Nr. 30; At-Tirmiḏī, Nr. 7). Al-Albāniyy befand ihn für Ṣaḥīḥ. (Taḥqīqu Miškāti-l-Maṣābīḥ, 1/116).
Es ist eine Handlung der Sunnah, unser Testament sowohl bei bester Gesundheit als auch bei Krankheit vorzubereiten. Der Prophet, Allāhs Segen und Frieden auf ihm, sagte: „Es ist die Pflicht eines Muslims, der etwas zu hinterlassen hat, nicht zwei Nächte verstreichen zu lassen, ohne sein Testament verfasst bei sich zu haben.“ (Al-Buḫāriyy, Nr. 2783; Muslim, Nr. 1626). Die zwei Nächte sind nicht wortwörtlich zu nehmen und meinen eine kurze Zeitspanne, weil niemand genau weiß, wann er sterben wird. Es handelt sich hierbei um eine allgemeine Sunnah, die jeden Muslim betrifft.
Was die Rechte Allāhs des Allmächtigen in Bezug auf Zakāt, Ḥağğ oder Kaffārah (dt. Sühne) betrifft, so sind sie zusätzlich zu den Verbindlichkeiten – wie Schulden und Rückgabe von Anvertrautem – gegenüber anderen Menschen Pflicht und keine Sunnah. Daher muss man sie im Testament festhalten, vor allem dann, wenn niemand von ihnen weiß. (Eine Fiqh-Regel besagt: Wenn sich die Pflicht nicht erfüllen lässt, außer durch etwas, was zur Erfüllung der Pflicht beiträgt, so ist dieses ebenso Pflicht.)
Sowohl der Käufer als auch der Verkäufer sollten nachsichtig miteinander umgehen und Härte vermeiden, wenn sie sich in Preisverhandlungen befinden und dabei diskutieren.
Dies wird durch folgenden Ḥadīṯ belegt:
Ğābir Bin ʿAbdi-llāh, Allāhs Wohlgefallen auf ihm, berichtet, dass der Prophet, Allāhs Segen und Frieden auf ihm, sagte: „Möge Allāh dem gnädig sein, der nachsichtig ist, wenn er verkauft, kauft oder sein Geld verlangt.“ (Al-Buḫāriyy, Nr. 2076).
Entsprechendes gilt, wenn man eines seiner Rechte einfordert. Es ist Sunnah, nachsichtig und tolerant zu sein, wie der Prophet, Allāhs Segen und Frieden auf ihm, sagte: „... oder sein Geld verlangt.“
Es handelt sich um eine tägliche Sunnah, mit der eine große Belohnung einhergeht: Der Eintritt ins Paradies wird gewährt. Abū Hurayrah, Allāhs Wohlgefallen auf ihm, berichtet, dass der Prophet, Allāhs Segen und Frieden auf ihm, sagte: „Bilal, erzähle mir von der hoffnungsfreudigsten Tat, die du nach der Annahme des Islam vollbracht hast, denn ich hörte wahrlich deine Schritte vor mir im Paradies?“ Bilal, Allāhs Wohlgefallen auf ihm, antwortete: „Ich habe keine hoffnungsfreudigere Tat vollbracht, außer dass ich mich in einer Stunde der Nacht oder des Tages rituell gewaschen und in diesem Zustand der rituellen Reinheit so viel gebetet habe, wie es für mich (von Allāh) bestimmt war. (Al-Buḫāriyy, Nr. 1149; Muslim, Nr. 2458).
Auf das Gebet zu warten ist eine Sunnah, die eine besondere Wirkung hat und eine große Belohnung mit sich bringt.
Dies wird durch folgende Überlieferungen bestätigt:
Abū Hurayrah, Allāhs Wohlgefallen auf ihm, berichtet, dass der Gesandte Allāhs, Allāhs Segen und Frieden auf ihm, sagte: „Jeder von euch befindet sich ständig im rituellen Gebet, solange das Gebet ihn aufhält und nichts als das Gebet hindert ihn daran, zu seiner Familie zu zurückzukehren.“ (Al-Buḫāriyy, Nr. 659; Muslim, Nr. 649). Auf diese Weise werden die Muslime dafür belohnt, dass sie auf das Gebet warten, genau wie sie für das Gebet selbst belohnt werden.
Abū Hurayrah, Allāhs Wohlgefallen auf ihm, berichtete, dass der Prophet, Allāhs Segen und Frieden auf ihm, sagte: „Die Engel beten für jeden Einzelnen von euch, solange ihr auf dem Platz bleibt, an dem ihr das Gebet verrichtet habt und den rituell reinen Zustand bewahrt, und sie (die Engel) sagen dabei: ‚O Allāh, vergib ihm! O Allāh, sei mit ihm barmherzig!‘ Jeder von euch befindet sich ständig im rituellen Gebet, solange das Gebet ihn aufhält und nichts als das Gebet hindert ihn daran, zu seiner Familie zurückzukehren.“ (Al-Buḫāriyy, Nr. 659; Muslim, Nr. 649).
Diese Belohnung ist an die Bedingungen geknüpft, dass man in der entsprechenden Versammlung niemandem Schaden zufügt und der rituell reine Zustand (arab. Wuḍūˈ) nicht beinträchtigt und aufgehoben wird.
Der Siwāk gehört zur Sunnah und kann jederzeit benutzt werden. Der Prophet, Allāhs Segen und Frieden auf ihm, forderte uns nachdrücklich auf, ihn oft zu benutzen. Anas, Allāhs Wohlgefallen auf ihm, berichtet, dass der Prophet, Allāhs Segen und Frieden auf ihm, sagte: „Ich habe euch wiederholt gesagt, dass ihr den Siwāk benutzen sollt.“ (Al-Buḫāriyy, Nr. 888). Gemäß der Überlieferung von ʿĀ’išah, Allāhs Wohlgefallen auf ihr, sagte, der Prophet, Allāhs Segen und Frieden auf ihm: „Der Siwāk reinigt den Mund und gefällt dem Herrn.“ (Aḥmad, Nr. 7; An-Nasāʾī, Nr. 5). Al-Albāniyy befand ihn für Ṣaḥīḥ. (Al-Irwāˈ, 1/105).
Wie bereits erwähnt, empfiehlt sich die Verwendung des Siwāk in bestimmten Situationen, die sich am Tag und in der Nacht wiederholen, wie beim Nachtgebet, beim Wuḍūˈ, vor jedem rituellen Gebet und nach dem Betreten des eigenen Hauses, und Allāh weiß es am besten.
Es ist Sunnah für den Muslim, die rituelle Waschung für jedes Gebet erneut durchzuführen. Wenn der Muslim beispielsweise den Wuḍūˈ für das Maġrib-Gebet durchgeführt hat und sich bis zum ʿIšā'-Gebet im rituell reinen Zustand befindet, ist es dennoch Sunnah, die rituelle Gebetswaschung erneut zu vollziehen.
Dies wird durch folgenden Ḥadīṯ belegt:
Im Ṣaḥīḥ von Al-Buḫāriyy heißt es, dass der Prophet, Allāhs Segen und Frieden auf ihm, sich in der Regel für jedes Gebet rituell wusch. (Al-Buḫāriyy, Nr. 214).
Es ist auch Sunnah, den durch den Wuḍūˈ bewirkten rituell reinen Zustand tagsüber zu bewahren. Ṯaubān, Allāhs Wohlgefallen auf ihm, berichtet, dass der Prophet, Allāhs Segen und Frieden auf ihm, sagte: „Niemand bewahrt seinen Wuḍūˈ außer dem Gläubigen.“ (Aḥmad, 5/282; Nr. 22436; Ibn Māğah, Nr. 277; Al-Dārimī, Nr. 655). Al-Albāniyy befand ihn für Ṣaḥīḥ. (Ṣaḥīḥu-l-Ğāmiʿ, 1/225).