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brightness_1 Es ist für den Diener Allāhs Sunnah, das Ḍuḥā-Gebet im Laufe des Vormittags zu verrichten.

Folgende Überlieferungen weisen darauf hin:

a) Abū Hurayrah, Allāhs Wohlgefallen auf ihm, überliefert: „Mein Freund, Allāhs Segen und Frieden auf ihm, gab mir drei Ratschläge: drei Tage im Monat zu fasten, die beiden Rak’ah des Ḍuḥā und den Witr vor dem Schlaf.“ Einen ähnlichen Ratschlag gab er, Allāhs Segen und Frieden auf ihm, Abū Ad-Dardāʾ, Allāhs Wohlgefallen auf ihm (Muslim, Nr. 722), und Abū arr, Allāhs Wohlgefallen auf ihm (An-Nasāʾī in seinem As-Sunanu-l-Kubrā, Nr. 2712). Albāniyy befand ihn für Ṣaḥīḥ. (Aṣ-Ṣaḥīḥah, 2166).

b) Abū arr, Allāhs Wohlgefallen auf ihm, berichtet, dass der Prophet, Allāhs Segen und Frieden auf ihm, sagte: „Für jeden Sulāmā ist morgens ein Almosen (arab. Ṣadaqah) fällig: Jedes »Subḥān-llāh« ist Ṣadaqah, jedes »Al-Ḥamdu li-llāh« ist Ṣadaqah, jedes »Lā ilāha illa-llāh« ist Ṣadaqah, jedes »Allāhu Akbar« ist Ṣadaqah, das Gute zu gebieten und das Schlechte zu verbieten sind Ṣadaqah, und zwei Rak’ah, die man am Vormittag (Ḍuḥā) verrichtet, werden genügen.“ (Muslim, Nr. 720).

Mit Sulāmā sind voneinander getrennte Knochen im Körper eines Menschen gemeint.

Es wurde auch in Ṣaḥiḥ Muslim unter Berufung auf ʿĀ’išah, möge Allāh mit ihr zufrieden sein, überliefert, dass der Mensch aus dreihundertsechzig Gelenken besteht. Wer somit eine entsprechende Anzahl an Ṣadaqāt vorweisen kann, wird am Tag des Gerichts voranschreiten, ohne vom Höllenfeuer berührt zu werden.